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Chancengleichheit
Der Begriff der Chancengleichheit findet sich häufig im Arbeitsrecht. Letztendlich ist er eine Ausprägung des Gleichheitssatzes, wonach niemand aus sachwidrigen Gründen benachteiligt werden darf. Deshalb haben z.B. Frauen und Männer Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher Tätigkeit. Auf Basis des allgemeinen Diskriminierungsverbots existiert eine Vielzahl entsprechender Vorschriften, so und vor allem auch das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).