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Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht wird definiert als das Schutzrecht der Arbeitnehmer. Das beherzigen die Arbeitsgerichte konsequent – zumindest in der ersten Instanz – mit entsprechend arbeitnehmerfreundlichem Verhalten. Der Arbeitgeber ist daher von vornherein im Nachteil.


Das andere ist die rechtliche Situation:
Dem Arbeitgeber können Probleme schon beim Bewerbungsprozess (Stellenausschreibung, Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, etc.) entstehen, sich bei der Vertragsgestaltung und  der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung – fortsetzen, und schließlich im Umgang mit dem Betriebsrat münden.

All das kostet schlussendlich Geld.

Hinzu kommt: Das Arbeitsrecht ist sehr komplex. Unzählige Gesetze, Tarifverträge und Verordnungen des deutschen sowie des immer bedeutsamer werdenden europäischen Arbeitsrechts überfordern selbst erfahrene Unternehmensleiter und Personalverantwortliche. Die Hinzuziehung eines auf das Arbeitsrecht spezialisierten Fachmanns ist daher geboten. Denn mit einer vorsorglichen anwaltlichen Beratung können Arbeitgeber ihre Position entscheidend verbessern, d.h. oftmals kostenintensive Fehlentscheidungen vermeiden.

Als ausschließlich im Arbeitsrecht tätige Fachkanzlei für Arbeitsrecht beraten wir von unserem Hauptsitz in Köln aus seit 1998 bundesweit Arbeitgeber jeder Größe und Rechtsform.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Arnd Potratz
Audio Begrüßung

Das sagen Arbeitgeber über uns:

  • Wir haben als Arbeitgeber die Hilfe von Herrn Potzatz in Anspruch genommen. Uns wurde sehr schnell und vor allem sehr umfassend geholfen. Es gab keine offenen Fragen mehr und unser Problem wurde vollumfänglich gelöst. Unser Unternehmen beschäftigt 65 Mitarbeiter und kommen aus dem Sektor Pflege und Betreuung. Herr Potratz ist ein sehr besonnener und professioneller Rechtsanwalt, bei dem wir uns ernstgenommen und verstanden gefühlt haben. Wir können Herrn Potzratz zu 100% weiterempfehlen und danken für seine Hilfe.

    Stephan

  • Wir haben uns als Arbeitgeber bei Herrn RA. Potratz beraten lassen. Sehr nett und klasse Beratung. Werden Ihn in zukunft devinitiv weiterempfehlen.

    MY SMILE AND MORE

  • Sehr cleverer Anwalt! Hat unsere Firma sicher durch eine heikle Arbeits- und steuerrechtliche Problematik gebracht. Opitimale Beratung und spätere Vertretung. Besser geht nicht! Sehr empfehlenswert!

    To Ko

  • Herr Potratz, hat uns als Arbeitgeber kurzfristig und sehr kompetent unterstützt in allen rechtlichen Fragen rund um Arbeitgeberrechte und Pflichten. Mit seiner sehr schnellen Reaktionszeit hat er unser aktuelles Anliegen ebenfalls stark erleichtert. Definitiv empfehlenswert.

    Matthias Walder

  • Wir haben mit der Anwaltskanzlei Potratz nur gute Erfahrungen gemacht. Bei den Belangen unserer Firma genießen wir stets eine sehr gute Beratung und Betreuung. Unsere Anliegen werden sehr kompetent und zufriedenstellend gelöst. Wir möchten Herrn Potratz daher unbedingt weiter empfehlen.

    Samuel Abraham

  • Wir sind Arbeitgeber und wollten uns vor einer geplanten Kündigung über unsere Rechte und Pflichten informieren. Wir haben Herrn Potratz aufgrund seiner guten Bewertungen herausgesucht und waren ausserordentlich zufrieden. Er hat das Problem sehr schnell durchschaut, uns adäquat beraten und war dazu überaus sympathisch und humorvoll. Wir würden uns gerne wieder von ihm beraten lassen, falls es notwendig wird.

    Leslie Niemöller

  • Ich hatte am 12.04.2021 als Arbeitgeber eine telefonische Beratung bei Herr Potratz und bin als Mandant äußerst zufrieden. Er hat mir zügig sehr gute Tipps gegeben, wie ich Risiken und Kosten senken kann. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.

    Dennis E.

  • Wir kontaktierten Herr Potratz als Arbeitgeber, weil wir für die Mitarbeiterinnen neue Verträge benötigten. Wir fühlten uns jederzeit kompetent beraten und Herr Potratz erstellte nicht nur die neuen Verträge, er beriet uns äußerst kompetent und beantwortete geduldig alle Fragen, die diesbezüglich auftraten. Wir können ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.

    Nikola Fahrner

  • Herr Potratz hat mich als Arbeitgeberin sehr kompetent und zuverlässig beraten. Sehr kurze Reaktionszeiten und ein breites Arbeitsrechtswissen haben mich in meinen Entscheidungen unterstützt. Ich habe sein aktives Zuhören sehr geschätzt.

    Nikola Alberts

  • Herr Potratz hat mich als Arbeitgeber anwaltlich beraten und vertreten. Die direkte Kommunikation mit Herrn Potratz ist sehr gut und war zu jederzeit sowohl schriftlich und vor allem auch telefonisch möglich. Mein Anliegen wurde von Herrn Potratz zu meiner vollsten Zufriedenheit abgeschlossen und alle nötigen Vorgänge und Handlungen auch nachvollziehbar erklärt. Aufgrund der sehr positiven Erfahrung werde ich mit Herrn Potratz weitere Themen zeitnah bearbeiten. Ich kann Herrn Potratz uneingeschränkt weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die schnelle, kompetente und vor allem unkomplizierte Unterstützung.

    Jonas Hasenjaeger

Unsere Leistungen:

Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und Arbeitsvertragsgestaltung

Im Bewerbungsprozess und der anschließenden Gestaltung des Arbeitsvertrages werden die Weichen für eine rechtssichere Grundlage des Arbeitsverhältnisses gestellt. Wir helfen bei

  • Stellenausschreibungen, Neueinstellungen und dem Bewerbungsprozess insgesamt,

entwerfen

  • Arbeits- und Dienstverträge jeder Art, z.B. Vollzeit/Teilzeit, befristet/unbefristet, leitende Angestellte, Geschäftsführer, sowie
  • Sonder- und Zusatzvereinbarung (z.B. Dienstwagen, Arbeitsmittel, flexible Vergütung, etc.),
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Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Personalangelegenheiten im laufenden Arbeitsverhältnis

Wir ordnen z.B. Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers ein und setzen erforderliche Maßnahmen rechtssicher um (z.B. Abmahnung, Kündigung, Versetzung). Unberechtigte Ansprüche des Arbeitnehmers (z.B. Erstattung von Fortbildungskosten, Vergütungsansprüche für angeblich geleistete Überstunden, etc.) wenden wir ab.

Beratung bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Um Abfindungszahlungen zu vermeiden oder zumindest der Höhe nach zu reduzieren, bedarf es einer starken Verhandlungsposition. Daher beraten wir schon bei der Vorbereitung der Kündigung. Selbstverständlich vertreten wir auch im Kündigungsschutzprozess oder verhandeln Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, auch bei besonderem Kündigungsschutz (Schwangere, Elternzeitler, Schwerbehinderte Menschen, Betriebsräte).

Verhandlung mit Betriebsräten

Wir unterstützen Arbeitgeber bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Betriebsrat und wirken bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen (z.B. Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, technische Einrichtungen, etc.) und Regelungsabreden mit. Wir sind tätig bei Zustimmungsersetzungs- und Einigungsstellenverfahren, beraten bei Interessenausgleich/Sozialplan, Massenentlassung und Rationalisierung.

Beratung/Vertretung bei Betriebsübergängen, Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen und Auslagerung einzelner Geschäftszweige

Bundesweite Vertretung bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

Arbeitsrecht für Arbeitgeber – Service:

Unseren Podcast rund um das Thema Arbeitsrecht unter: https://arbeitsrecht-podcast.de
Den Podcast finden Sie auch auf Apple Podcasts, Spotify und Youtube.

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Auf der Webseite https://arbeitgeber-consulting.de finden Arbeitgeber eine Sammlung kostenloser Muster-Vorlagen, welche die Personalarbeit erleichtern.

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Beachten Sie auch unseren Leitfaden für HR-Abteilungen und Arbeitgeber:
https://www.info-kuendigung.de

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Unser „Lexikon des Arbeitsrechts“ dient als ausführliches Nachschlagewerk. In der Rubrik „Fachartikel zum Arbeitsrecht sind weitere zahlreiche Informationen rund um das Arbeitsrecht enthalten. Unsere meistgelesenen Beiträge in dieser Kategorie: „Die außerordentliche Kündigung (oder auch: die Kündigung aus wichtigem Grund)“ und „Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Chance oder Risiko?“

 

Über den Inhaber der Kanzlei

Arnd Potratz studierte in Bonn und ist seit dem Jahr 1998 als Anwalt selbständig tätig. Zudem führt er seit dem Jahr 2000 den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 





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