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Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Arbeitsrecht wird definiert als das Schutzrecht der Arbeitnehmer. Das beherzigen die Arbeitsgerichte konsequent – zumindest in der ersten Instanz – mit entsprechend arbeitnehmerfreundlichem Verhalten. Der Arbeitgeber ist daher von vornherein im Nachteil.
Das andere ist die rechtliche Situation:
Dem Arbeitgeber können Probleme schon beim Bewerbungsprozess (Stellenausschreibung, Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, etc.) entstehen, sich bei der Vertragsgestaltung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – sei es durch Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung – fortsetzen, und schließlich im Umgang mit dem Betriebsrat münden.
All das kostet schlussendlich Geld.
Hinzu kommt: Das Arbeitsrecht ist sehr komplex. Unzählige Gesetze, Tarifverträge und Verordnungen des deutschen sowie des immer bedeutsamer werdenden europäischen Arbeitsrechts überfordern selbst erfahrene Unternehmensleiter und Personalverantwortliche. Die Hinzuziehung eines auf das Arbeitsrecht spezialisierten Fachmanns ist daher geboten. Denn mit einer vorsorglichen anwaltlichen Beratung können Arbeitgeber ihre Position entscheidend verbessern, d.h. oftmals kostenintensive Fehlentscheidungen vermeiden.
Als ausschließlich im Arbeitsrecht tätige Fachkanzlei für Arbeitsrecht beraten wir von unserem Hauptsitz in Köln aus seit 1998 bundesweit Arbeitgeber jeder Größe und Rechtsform.
Das sagen Arbeitgeber über uns:
Unsere Leistungen:
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses und Arbeitsvertragsgestaltung
Im Bewerbungsprozess und der anschließenden Gestaltung des Arbeitsvertrages werden die Weichen für eine rechtssichere Grundlage des Arbeitsverhältnisses gestellt. Wir helfen bei
- Stellenausschreibungen, Neueinstellungen und dem Bewerbungsprozess insgesamt,
entwerfen
- Arbeits- und Dienstverträge jeder Art, z.B. Vollzeit/Teilzeit, befristet/unbefristet, leitende Angestellte, Geschäftsführer, sowie
- Sonder- und Zusatzvereinbarung (z.B. Dienstwagen, Arbeitsmittel, flexible Vergütung, etc.),
Personalangelegenheiten im laufenden Arbeitsverhältnis
Wir ordnen z.B. Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers ein und setzen erforderliche Maßnahmen rechtssicher um (z.B. Abmahnung, Kündigung, Versetzung). Unberechtigte Ansprüche des Arbeitnehmers (z.B. Erstattung von Fortbildungskosten, Vergütungsansprüche für angeblich geleistete Überstunden, etc.) wenden wir ab.
Beratung bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Um Abfindungszahlungen zu vermeiden oder zumindest der Höhe nach zu reduzieren, bedarf es einer starken Verhandlungsposition. Daher beraten wir schon bei der Vorbereitung der Kündigung. Selbstverständlich vertreten wir auch im Kündigungsschutzprozess oder verhandeln Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, auch bei besonderem Kündigungsschutz (Schwangere, Elternzeitler, Schwerbehinderte Menschen, Betriebsräte).
Verhandlung mit Betriebsräten
Wir unterstützen Arbeitgeber bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Betriebsrat und wirken bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen (z.B. Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, technische Einrichtungen, etc.) und Regelungsabreden mit. Wir sind tätig bei Zustimmungsersetzungs- und Einigungsstellenverfahren, beraten bei Interessenausgleich/Sozialplan, Massenentlassung und Rationalisierung.
Beratung/Vertretung bei Betriebsübergängen, Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen und Auslagerung einzelner Geschäftszweige
Bundesweite Vertretung bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Arbeitsrecht für Arbeitgeber – Service:
Unseren Podcast rund um das Thema Arbeitsrecht unter: https://arbeitsrecht-podcast.de
Den Podcast finden Sie auch auf Apple Podcasts, Spotify und Youtube.
Auf der Webseite https://arbeitgeber-consulting.de finden Arbeitgeber eine Sammlung kostenloser Muster-Vorlagen, welche die Personalarbeit erleichtern.
Beachten Sie auch unseren Leitfaden für HR-Abteilungen und Arbeitgeber:
https://www.info-kuendigung.de
Unser „Lexikon des Arbeitsrechts“ dient als ausführliches Nachschlagewerk. In der Rubrik „Fachartikel zum Arbeitsrecht“ sind weitere zahlreiche Informationen rund um das Arbeitsrecht enthalten. Unsere meistgelesenen Beiträge in dieser Kategorie: „Die außerordentliche Kündigung (oder auch: die Kündigung aus wichtigem Grund)“ und „Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Chance oder Risiko?“
Über den Inhaber der Kanzlei
Arnd Potratz studierte in Bonn und ist seit dem Jahr 1998 als Anwalt selbständig tätig. Zudem führt er seit dem Jahr 2000 den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht.