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Abfindungsrechner

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Sie ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstandes und soll den Übergang in eine neue Beschäftigung erleichtern. Abfindungen sind besonders relevant bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder im Rahmen von Sozialplänen bei Unternehmensumstrukturierungen.

Sozialabgaben sind auf Abfindungen nicht zu leisten, wenn sie wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes gewährt werden.

Lohnsteuer fällt an, bis zum 31.12.2024 ggf. nach der sog. Fünftel-Regelung.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein genereller Anspruch auf eine Abfindung besteht in Deutschland grundsätzlich nicht. Allerdings gibt es Ausnahmen und Umstände, unter denen ein Anspruch auf eine Abfindung entstehen kann.

Die wichtigsten Rechtsquellen sind §§ 9, 10 KSchG, § 1a KSchG, §§ 145 ff. BGB und §§ 111–113 BetrVG.

  • Kündigungsschutzklage: Wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung klagt, kann (muss also nicht) im Rahmen eines Vergleichs vor dem Arbeitsgericht eine Abfindung in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG vereinbart werden. D.h. im Ergebnis endet das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung der Abfindung („goldener Handschlag“).
  • Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag schließen, also ebenfalls das Arbeitsverhältnis beenden. Auch hier kann die Zahlung einer Abfindung festgelegt/ausgehandelt werden.
  • Betriebsbedingte Kündigungen nach § 1a KSchG: Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der dreiwöchigen Frist keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann. Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
  • Sozialpläne: Ein Sozialplan ist gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die schriftliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern des Betriebs infolge einer vom Arbeitgeber geplanten Betriebsänderung entstehen. Bestandteil sind dann auch oft Abfindungszahlungen an die betroffenen Arbeitnehmer.

Die Höhe der Abfindung ist – mit Ausnahme der Festlegung in einem Sozialplan – Verhandlungssache und kann stark variieren. Die gängige Faustregel für die Berechnung ist zunächst:

Abfindung = Anzahl der Beschäftigungsjahre × halbes Bruttomonatsgehalt

Diese Formel finden Sie auch hier:

Der Abfindungsrechner liefert lediglich einen Ansatz, da er nur nach vollen Jahren berechnet. Wir schließen jede Haftung aus!

Daher Vorsicht: Warum ist ein Abfindungsrechner nur ein unverbindliches Instrument?

Ein Abfindungsrechner kann nur eine grobe Schätzung liefern, da er standardisierte Formeln verwendet und individuelle Faktoren nicht berücksichtigt. Wichtige Aspekte, die ein Rechner nicht erfassen kann, sind:

  • Individuelle Verhandlungssituationen: Die tatsächliche Abfindung hängt stark von den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. vom Verhandlungsgeschick der Parteien ab.
  • Rechtliche Besonderheiten: Je nach Fall können unterschiedliche rechtliche Aspekte die Höhe der Abfindung beeinflussen.
  • Unternehmensinterne Regelungen: Ggf. bestehen unternehmensintern spezifische Richtlinien, die über die Standardformeln hinausgehen.
  • Persönliche Umstände: Besondere persönliche Umstände des Arbeitnehmers, wie z.B. Schwerbehinderung, Mutterschutz oder laufende Elternzeit, können ebenfalls Einfluss auf die Abfindungshöhe haben.

Fazit: Ein Abfindungsrechner kann lediglich eine erste Orientierung bieten. Er gibt nur eine vermeintliche Sicherheit. Der Arbeitnehmer will eine möglichst hohe Abfindung erzielen, der Arbeitgeber eine möglichst niedrige zahlen. Um das bestmögliche Ergebnis sowohl als Arbeitnehmer als auch als Arbeitgeber zu erzielen, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, der alle individuellen Faktoren und rechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.





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