Fachanwalt für Arbeitsrecht Köln
Für ✅ Arbeitnehmer, ✅ Arbeitgeber und ✅ Geschäftsführer
Arbeitsrecht kann kompliziert, langwierig und belastend sein.
Fristen laufen, Unsicherheit wächst.
Wir nehmen die Komplexität raus.
Statt Rätselraten: klare Schritte.
Statt Unsicherheit: Handlungstrategie.
Statt Zeitverlust: sofortige Orientierung.
Wir bringen Erfahrung, Ruhe und die richtigen Empfehlungen ein – digital oder persönlich, direkt umsetzbar. Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Geschäftsführer und Vorstände.
RA Arnd Potratz trägt den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ seit dem Jahr 2000 — nicht als Zusatz, sondern als Programm. Andere Rechtsgebiete werden nicht bearbeitet. Volle Konzentration, auschließlich Arbeitsrecht. Was hier landet, wird vollständig durchdrungen, z.B. :
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Abfindung
- Arbeitsvertrag
- Auseinandersetzung zw. Geschäftsführern und Gesellschaftern
Bundesweit, ohne Umwege. Für Arbeitnehmer & Arbeitgeber.
⭐⭐⭐⭐⭐ 5.0
mehr als 150 Rezensionen bei Google





✅Fachanwalt seit 2000
✅für Arbeitnehmer & Arbeitgeber
Für Arbeitnehmer: Kündigung erhalten? Was jetzt zu tun ist!
In nur drei Schritten zu absoluter Gewissheit und rechtssicherer Taktik:
Frist wahren
Nach Erhalt einer Kündigung tickt die Uhr unbarmherzig. Sie haben exakt 3 Wochen (21 Tage) Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Handeln Sie sofort.
Unterlagen senden
Senden Sie uns Kündigungsschreiben und Arbeitsvertrag einfach digital per Mail oder schnellem Smartphone-Scan. Kein Papierkram, kein Anfahrtsweg.
Gewissheit erhalten
Wir analysieren die rechtliche Lage und Ihre Abfindungs-Chancen unverzüglich und rufen Sie mit einer glasklaren Marschroute zurück.
Steht Ihnen eine Abfindung zu?
Abfindung = Anzahl der Beschäftigungsjahre × halbes Bruttomonatsgehalt
Diese Formel finden Sie auch hier:
Der Abfindungsrechner liefert lediglich einen Ansatz, da er nur nach vollen Jahren berechnet. Wir schließen jede Haftung aus!
Ein genereller Anspruch auf eine Abfindung besteht in Deutschland grundsätzlich nicht. Allerdings gibt es Ausnahmen und Umstände, unter denen ein Anspruch entstehen. kann.
Häufig gestellte Fragen von Arbeitnehmern:
Ruhe bewahren und zügig handeln. Besondere Aufmerksamkeit gilt der gesetzlichen 3-Wochen-Frist für eine etwaige Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Unterschreiben Sie keine Dokumente, senden Sie uns Ihr Kündigungsschreiben und Ihren Arbeitsvertrag gegebenenfalls für eine erste Orientierung zu.
Mit einer Kündigungsschutzklage wird die Wirksamkeit der Kündigung vor dem Arbeitsgericht überprüft. Ziel kann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder häufig die Aushandlung einer Abfindung sein. Da Kündigungen in der Praxis oft formale oder inhaltliche Schwachstellen aufweisen, bestehen für Arbeitnehmer häufig gute Ansätze für Nachverhandlungen.
Ja, wir vertreten Ihre Interessen nicht nur bei dem Arbeitsgericht Köln und dem Landesarbeitsgericht Köln (Blumenthalstraße 33, 50670 Köln), sondern bundesweit. Durch die Nutzung digitaler Schnittstellen (insbesondere das elektronische Anwaltspostfach beA) und die Teilnahme an Verhandlungen per Videokonferenz (§ 128a ZPO, § 50 a ArbGG) lassen sich Verfahren oft zeiteffizient gestalten. Bei entscheidenden Gerichtsterminen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich vor Ort zur Seite.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen (z.B. § 1 a KSchG). In vielen Fällen lässt sich eine Abfindung jedoch im Rahmen eines Vergleichs beim Arbeitsgericht oder bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Aufhebungsvertrag erzielen. Die Höhe orientiert sich üblicherweise an Faktoren wie Monatsgehalt, Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung und den Erfolgsaussichten im konkreten Fall, ist aber Verhandlungssache
1. Unverbindliche Erst-Schilderung: Sie schildern uns Ihren Fall kurz telefonisch. Bis zu diesem Punkt entstehen Ihnen keine Kosten.
2. Transparente Kostenklärung: Soll eine detaillierte anwaltliche Prüfung oder Beratung erfolgen, informieren wir Sie selbstverständlich vorab transparent über die voraussichtlich anfallenden Gebühren.
3. Prüfen einer Rechtsschutzversicherung: Besteht eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in der Regel die Beratungs- und Vertretungskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir kostenfrei für Sie.
Das sagen Arbeitnehmer über uns:
Quelle: Google Bewertungen
Für Arbeitgeber, Führungskräfte und Organe
Rechtssichere Gestaltung moderner Arbeitsverträge, strategische Begleitung von Restrukturierungen Vorbereitung und Durchführung von Trennungsprozessen
Betreuung für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte. Strategische Begleitung bei Abberufung, Verhandlung von Aufhebungs-/-lösungsverträgen und der Absicherung von Haftungsfragen.
Häufig gestellte Fragen von Arbeitgebern:
Eine fundierte Vorbereitung erfordert vor allem die sachkundige Bewertung der Kündigungsgründe, insbesondere bei beabsichtigter außerordentlich fristloser Kündigung und bei einer ordentlichen Kündigung bei Anwendbarkeit des KSchG. Weiterhin sind die Kündigungsfristen, die gesetzliche Schriftform (§ 623 BGB) sowie – falls vorhanden – die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats zwingend. Wir unterstützen Sie schon im Vorfeld des Ausspruchs der Kündigung bei Schaffung ihrer Voraussetzungen, bereiten intern die maßgeblichen Punkte vor und arbeiten während des gesamten Trennungsprozesses eng mit Ihnen zusammen, um Risiken so weit wie möglich zu minimieren.
Nach Zustellung der Klage – meist zusammen mit der Ladung zum Gütetermin – erarbeiten wir eine passende Strategie und vertreten Ihr Unternehmen im Güte- sowie im gegebenenfalls folgenden Kammertermin. Selbstverständlich können wir – wenn das in Ihrem Interesse liegt – auch jederzeit an den Arbeitnehmer herantreten, um eine kurzfristige einvernehmliche Lösung zu finden.
Ja, wir vertreten Arbeitgeber nicht nur beim Arbeitsgericht Köln und dem LAG Köln, sondern bundesweit. Durch das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und Verhandlungen per Videokonferenz (§ 128a ZPO) können Abläufe schlank gehalten werden. Bei Bedarf nehmen wir die Termine selbstverständlich persönlich wahr.
In vielen Fällen bietet ein individuell gestalteter Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag eine tragfähige Lösung. Wir unterstützen Sie bei der Abfassung, um Rechts- und Planungssicherheit für Ihr Unternehmen zu fördern und spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.
Ja, vorausschauende Gestaltung hilft, spätere Konflikte einzudämmen. Wir prüfen und entwerfen Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen (Homeoffice, Dienstwagen, nachvertragliche Wettbewerbsverbote, ec.). Des Weiteren fertigen wir Abmahnungen, um rechtliche Risiken im Betrieb präventiv zu reduzieren
Das sagen Arbeitgeber, Führungskräfte und Organe über uns
Quelle: Google Bewertungen
Expertise seit dem Jahr 2000
- Seit 2000: Fachanwalt für Arbeitsrecht
- 1999–2002: Zulassung beim Oberlandesgericht (OLG) Köln
- Seit 1998: Inhaber der selbstständigen Fachkanzlei in Köln
- 1993–1998: Tätigkeit als Rechtsanwalt in arbeits- und wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien in den Großräumen Köln und Frankfurt/Main
- 1993: Zweites Juristisches Staatsexamen
- Studium: Rechtswissenschaften an der Universität Bonn mit Fokus auf das Arbeitsrecht
Jetzt Kontakt aufnehmen und Klarheit gewinnen
Unserer Kanzlei in Köln liegt verkehrsgünstig im Mediapark und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) und der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) gut erreichbar:
S-Bahn: Ab Köln-Hauptbahnhof S6 Richtung Köln-Nippes, S11 Richtung Düsseldorf und S12 Richtung Hansaring. Haltestelle: Hansaring. Direkte S-Bahn-Verbindung vom Flughafen Köln-Bonn zum Hansaring mit der Linie S13.
U-Bahn: Ab Köln-Hauptbahnhof: Linie 5, 16, 18, zum Ebertplatz. Umsteigen in die Linie 12, 15 Richtung Ringe. Haltestelle: Christophstraße/MediaPark
Mit dem PKW: Über die Autobahnen A 1, A 3, A 4 und A 57 lässt sich der MediaPark schnell erreichen. Folgen Sie einfach der Beschilderung Richtung Zentrum und anschließend Richtung MediaPark.
Aus Richtung Nord: A57 Richtung Köln-Zentrum, am Ende der Autobahn auf der mittleren Spur einordnen und dieser bis zur Ampel folgen – Ausfahrt Zentrum, Richtung Mediapark. Die Einfahrt zur unterirdischen Umgehungsstraße und in die zentrale Tiefgarage MediaPark (Parkhaus Zentral – PZ) befindet sich direkt hinter der Eisenbahnbrücke. A3/Oberhausen bis Kreuz Leverkusen, dann auf die A1 Richtung Euskirchen/Koblenz bis zum Kreuz Köln-Nord, dann auf die A57 Richtung Köln Zentrum – weiter siehe A57/Neuss. A1/Dortmund bis Kreuz Köln-Nord, dann auf die A57 Richtung Köln Zentrum – weiter siehe A57/Neuss. Aus Richtung Ost: A4/Olpe bis Kreuz Köln-Ost, dann Richtung Zoobrücke/Köln-Zentrum. Dieser Straße über die Zoobrücke (ca. 3 km) bis zum Fernsehturm (linke Seite) folgen. An der ersten Ampel nach dem Fernsehturm wenden. Nächste Möglichkeit rechts und nach der Ampel links in den Tunnel zur Ringstraße MediaPark mit allen Parkhäusern abbiegen. Aus Richtung Süd: A1/Euskirchen/Koblenz bis Kreuz Köln-Nord, dann auf die A57 Richtung Köln-Zentrum – weiter siehe A57/Neuss. A3/Frankfurt bis Kreuz Köln-Ost – weiter siehe A4/Olpe. A59/Flughafen/Köln/Bonn bis Dreieck Heumar, dann auf die A3 bis Kreuz Köln-Ost – weiter siehe A4 Richtung Olpe. Aus Richtung West: A4/Aachen bis Kreuz Köln-West, dann auf die A1 Richtung Wuppertal/Dortmund bis Kreuz Köln-Nord, dann auf die A57 Richtung Köln-Zentrum – weiter siehe A57/Neuss. Wenn Sie ein Navigationsgerät benutzen, geben Sie bitte die Adresse „Maybachstraße 10“ ein und folgen Sie den Parkhaushinweisen MediaPark.
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