Im Mediapark 8 (Kölnturm)
50670 Köln
✆ 0221 - 99 22 566
✉ kanzlei@ra-potratz.de
Anwalt für Arbeitsrecht in Köln
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Köln helfen wir bundesweit Arbeitgebern, Arbeitnehmenden und HR-Abteilungen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Weiterhin unterstützen wir Geschäftsführer und Vorstände bei Auseinandersetzungen mit den Gesellschaftern.
Rechtsanwalt Arnd Potratz, der Namensgeber, führt seit dem Jahr 2000 selbstverständlich auch den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“.
Unsere ausführlichen Informationen für Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstände und Arbeitnehmer:
Den Podcast finden Sie auch auf Apple Podcasts, Google Podcasts, Spotify und Youtube.
Mustervorlagen für Arbeitgeber
Auf der Webseite https://arbeitgeber-consulting.de/ finden Sie eine Sammlung kostenloser Muster-Vorlagen, welche die Personalarbeit erleichtern
- bei Anbahnung des Arbeitsverhältnisses,
- im bestehenden Arbeitsverhältnis,
- zur Vorbereitung der Kündigung (Korrespondenz mit dem
Betriebsrat, Sprecherausschuss und Integrationsamt), - bei Kündigungsschreiben,
- bei Betriebsvereinbarungen.
Leitfaden zur Kündigung
Auf der Webseite info-kuendigung.de finden Sie einem umfassenden Leitfaden für HR-Abteilungen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Themen im Überblick:
- Die Kündigung
- Ordentliche Kündigung
- Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
- Personenbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Außerordentliche Kündigung
- Besonderer Kündigungsschutz
- Ordentlich unkündbare Arbeitnehmer
Der Leitfaden ist auch im Format PDF als Download frei verfügbar.
Fachartikel und Lexikon des Arbeitsrechts
In der Rubrik „Fachartikel zum Arbeitsrecht“ sind weitere zahlreiche Informationen rund um das Arbeitsrecht enthalten.
Unsere meistgelesenen Beiträge in dieser Kategorie:
- Schwerbehinderte Arbeitnehmer- Chance oder Risiko?
- Trennungsgespräche richtig führen
- Kündigung einer Schwangeren
- Die außerordentliche Kündigung (oder auch: die Kündigung aus wichtigem Grund)
- Gratifikation – Begriff, Anspruch und Rückzahlungsvoraussetzungen
Bitte beachten Sie auch das umfangreiche „Lexikon des Arbeitsrechts“, in dem wir viele Begriffe umfassend erläutern.
[bgimageopen]
Das sagen Arbeitgeber über uns:
[testimonial_view id=“4″]
Das sagen Arbeitnehmende über uns:
[testimonial_view id=“5″]
Quelle: Google Bewertungen
[bgimageclose]
Beratung und Vertretung von Arbeitgebern
- bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen („normale“ Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer, Vorstände),
- bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, z.B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag,
- bei außergerichtlicher und gerichtlicher Inanspruchnahme durch Arbeitnehmer (Kündigungsschutzklage, Abmahnung, Vergütungsansprüche, etc.)
- bei Fragen des Arbeitsrechts im Zusammenhang mit der Leitung eines Unternehmens, z.B. bei der Einstellung oder Entlassung von Mitarbeitern, Outsourcing, Rationalisierung,
- im Falle von Konflikten mit dem Betriebsrat.
Beratung und Vertretung von Geschäftsführern und Vorständen
- hinsichtlich Bestellung, Abberufung, Beendigung des Dienstverhältnisses, etc.,
- bei der Gestaltung von Dienst- oder Aufhebungsverträgen, etc.,
- bei Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat.
Beratung und Vertretung von Arbeitnehmenden
- bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen,
- bei der Durchsetzung von Ansprüchen jeglicher Art gegenüber dem Arbeitgeber, z.B. Kündigungsschutzklage oder nicht gezahlter Vergütung.