Humperdinckstr. 50
53721 Siegburg
✆ 02241 - 14 60 116
✉ kanzlei@ra-potratz.de
Zweigstelle Siegburg
Wir sind eine ausschließlich im Arbeitsrecht tätige Anwaltskanzlei mit einer Zweigstelle in Siegburg.
Wir helfen bundesweit Arbeitgebern, Arbeitnehmenden und HR-Abteilungen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Weiterhin unterstützen wir Geschäftsführer und Vorstände bei Auseinandersetzungen mit den Gesellschaftern.
Der Namensgeber, Rechtsanwalt Arnd Potratz, führt seit dem Jahr 2000 selbstverständlich auch den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“.

Unsere ausführlichen Informationen für Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstände und Arbeitnehmer:
Den Podcast finden Sie auch auf Apple Podcasts, Spotify und Youtube.
Auf der Webseite https://arbeitgeber-consulting.de/ finden Sie eine Sammlung kostenloser Muster-Vorlagen, welche die Personalarbeit erleichtern.
Beachten Sie bitte auch unseren Leitfaden für HR-Abteilungen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
https://www.info-kuendigung.de
Das sagen Arbeitgeber über uns:
Das sagen Arbeitnehmende über uns:
Quelle: Google Bewertungen
Überblick über unsere Tätigkeiten im Arbeitsrecht für:
Bitte beachten Sie auch das umfangreiche „Lexikon des Arbeitsrechts“. In der Rubrik „Fachartikel zum Arbeitsrecht“ sind weitere zahlreiche Informationen rund um das Arbeitsrecht enthalten. Unsere meistgelesenen Beiträge in dieser Kategorie: „Die außerordentliche Kündigung (oder auch: die Kündigung aus wichtigem Grund)“ und „Einstellung schwerbehinderter Arbeitnehmer – Chance oder Risiko?“
Auf der Webseite info-kuendigung.de finden Sie einem umfassenden Leitfaden für HR-Abteilungen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Themen im Überblick:
- Die Kündigung
- Ordentliche Kündigung
- Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
- Personenbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte Kündigung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Außerordentliche Kündigung
- Besonderer Kündigungsschutz
- Ordentlich unkündbare Arbeitnehmer
Der Leitfaden ist auch im Format PDF als Download frei verfügbar.
Arbeitgeber/Unternehmen und ihre HR-Abteilungen finden unter https://arbeitgeber-consulting.de/ eine Sammlung kostenloser Vertragsmuster zum Arbeitsrecht, welche die Personalarbeit im weitesten Sinne einigermaßen rechtssicher macht:
- Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
- Bestehendes Arbeitsverhältnis
- Vorbereitung der Kündigung (Korrespondenz mit dem
Betriebsrat, Sprecherausschuss und Integrationsamt) - Kündigungsschreiben
- Betriebsvereinbarungen
Beratung und Vertretung von Arbeitgebern
Unternehmen jeder Rechtsform (z.B. GbR, GmbH, OHG, GmbH & Co. KG, AG) und Größe begleiten wir bei der beabsichtigten Trennung von Mitarbeitern, d.h. schon im Vorfeld eines zu erwartenden Kündigungsschutzprozesses. Wir bereiten Kündigungen professionell vor und verringern so das Prozessrisiko.
Wir bieten auf Wunsch eine kontinuierliche Beratung, auch für Unternehmensgründungen, Start-Ups und Spin-Offs. Unsere Leistungen gehen dabei von der Beratung bei Stellenausschreibungen, Neueinstellungen und dem Bewerbungsprozess insgesamt bis zum Entwurf von Arbeits– und Dienstverträgen jeder Art (z.B. Vollzeit/Teilzeit, befristet/unbefristet, etc.) mit „normalen“ Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Geschäftsführern. Dabei hilft unsere langjährige Markt- und Branchenerfahrung.
Wir entwerfen Sonder- und Zusatzvereinbarungen (z.B. Dienstwagen, Arbeitsmittel, flexible Vergütung, etc.), bieten Beratung bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen bzw. ihrer Beendigung insgesamt, verhandeln und gestalten Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und werden tätig bei besonderem Kündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte Menschen, Betriebsräte). Wir verhandeln mit Betriebsräten und gestalten Betriebsvereinbarungen (z.B. Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen). Wir vertreten bei Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat, bei Zustimmungsersetzungsverfahren und Einigungsstellenverfahren, Interessenausgleich/Sozialplan, Massenentlassung und Rationalisierung, Betriebsübergängen, Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen und Auslagerung einzelner Geschäftszweige.
Ebenso gestalten wir Abmahnungen und Zeugnisse. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Auf unserer Webseite bieten wir künftig Arbeitshilfen in Form von Mustertexten an.
Beratung/Vertretung von Geschäftsführern und Vorständen
Für Geschäftsführer, leitende Angestellte und Vorstände gestalten wir Dienstverträge und beraten bei Auseinandersetzung mit den Gesellschaftern, insbesondere bei einer anstehenden oder bereits erfolgten Abberufung, Kündigung oder einem zu verhandelnden Aufhebungsvertrag. Wir klären Fragen hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld und der Vermeidung von Sperrzeitproblemen.
Beratung und Vertretung von Arbeitnehmenden
Wir prüfen und beraten bei Arbeitsverträgen, außerdem sind wir bei ihrer Ausgestaltung behilflich. Natürlich überprüfen wir auch bestehende Arbeitsverträge und helfen bei der Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, des 13. Monatsgehalts, von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und anderweitigen Sonderzuwendungen. Unsere Leistungen können ebenfalls nach erhaltener Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, einem Abfindungsvergleich oder einer Änderungskündigung in Anspruch genommen werden. Wir beraten Arbeitnehmer bei der Änderungskündigung hinsichtlich der Annahme oder Ablehnung des – in der Regel schlechteren – neuen Arbeitsangebotes und der Annahme unter Vorbehalt. Das Gleiche gilt bei der Kündigungsschutzklage, bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, Abfindungsregelungen, Freistellung und Zwischenverdienst, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sowie generell bei Themen wie Abmahnung, Mobbing und Zeugnis. Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) runden unsere Portfolio als Kanzlei für Arbeitsrecht ab.
Selbstverständlich beraten wir auch bei Arbeitsplatzwechsel und Betriebsübergang sowie der Insolvenz des Arbeitgebers. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Wir verweisen auf das Verzeichnis „Arbeitsrecht von A bis Z“, in dem schon viele generelle Fragen zum Arbeitsrecht beantwortet werden. So finden sich dort z.B. detaillierte Auskünfte zu Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung und Abmahnung, hier können sich Arbeitnehmer schon vorab umfangreich informieren. Gerade bei der Kündigung und dem damit verbundenen Verlust des Arbeitsplatzes geht es für sie oftmals – zumindest vorübergehend – um ihre wirtschaftliche Existenz, so dass erheblicher Informationsbedarf besteht.
Um für Arbeitnehmer schnell und effizient handeln zu können (z.B. muss die Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung eingereicht werden), bieten wir an, die modernen Kommunikationsmittel zu nutzen, insbesondere die Korrespondenz und Übermittlung von Schriftstücken per E-Mail vorzunehmen. Der sichere Umgang mit persönlichen Daten, Angaben und Schriftstücken (Arbeitsvertrag, Kündigung, Gehaltsbescheinigungen) ist dabei selbstverständlich.
Wie Sie sich nach Erhalt einer Kündigung auf das erste Anwaltstelefonat vorbereiten können:
Halten Sie bitte
- Arbeitsvertrag (ggf. mit Nachträgen),
- eine Lohn-/Gehaltsabrechnung,
- die Kündigung,
- und – falls vorhanden – Ihre Rechtsschutzversicherungspolice
bereit. Anhand Ihrer Angaben aus dem Arbeitsvertrag prüfen wir umgehend den Inhalt Ihres Arbeitsverhältnisses, insbesondere:
- welche Tätigkeit wird geschuldet,
- welches Entgelt muss der Arbeitgeber zahlen,
- Urlaubsansprüche,
- Regelungen für den Krankheitsfall,
- Kündigungsfristen
Die Angaben zu Lohn-/Gehalt dienen als Grundlage zur Berechnung einer etwaigen Abfindung und zur ersten Einschätzung der entstehenden Kosten. Die Kündigung checken wir auf ihre formale Ordnungsgemäßheit. Die Erklärung muss schriftlich erfolgt sein und eine Originalunterschrift des Kündigungsberechtigten enthalten. Alles andere ist unwirksam. Im Gespräch klären wir dann, wann sie Ihnen zugegangen ist, denn von diesem Zeitpunkt an läuft die 3-wöchige Klagefrist. Ihre Rechtsschutzversicherungspolice prüfen wir, ob Ihr Fall auch tatsächlich rechtsschutzversichert ist. Falls ja, holen wir Kostenschutz ein. Hierum brauchen Sie sich dann nicht zu kümmern. Des Weiteren klären wir beim Erstkontakt Folgendes:
- Hat der Betrieb regelmäßig mehr oder weniger als 10 Arbeitnehmer/-innen? – Hiervon hängt die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ab.
- Liegt eine Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder sonstiger Sonderkündigungsschutz vor?
- Gibt es beim Arbeitgeber einen Betriebsrat?
Nach Beantwortung der vorgenannten Fragen können wir bereits eine vorläufige Ersteinschätzung zu Ihrem Fall abgeben und Sie erhalten eine Perspektive für den weiteren Weg.
Noch ein Tipp zur Kontaktaufnahme

Bitte fragen Sie sich, ob ein persönlicher Termin notwendig ist. Meist ist der Kontakt per Telefon und E-Mail der effizientere und schnellere Weg. Gegebenenfalls klären wir das im Telefonat ab. Bei umfangreichen Fragen und Schriftstücken ist eine Terminvereinbarung natürlich sinnvoll.
Bitte bedenken Sie auch, dass die auf dieser Website gegebenen Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können.