• Beratung und Gestaltung von Dienstverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen mit Gesellschaftern
  • Überprüfung von Gesellschafterbeschlüssen, die Weisungen nach § 37 GmbHG enthalten
  • Beratung und Vertretung bei fehlerhaften Weisungen durch die Gesellschafter
  • Beratung zur Insolvenzantragspflicht nach § 64 GmbHG
  • Beratung und Vertretung bei Haftungsfragen
  • Beratung und Vertretung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag