Tariffähigkeit
Tariffähigkeit ist die Fähigkeit, einen Tarifvertrag (TV) als Vertragspartei abzuschließen. Sie steht nur Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen und einzelnen Arbeitgebern (Tarifpartnern) zu.
Fachkanzlei für Arbeitsrecht – Köln
Inhaber: Fachanwalt für Arbeitsrecht Arnd PotratzTariffähigkeit ist die Fähigkeit, einen Tarifvertrag (TV) als Vertragspartei abzuschließen. Sie steht nur Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen und einzelnen Arbeitgebern (Tarifpartnern) zu.
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