Tariffähigkeit
Tariffähigkeit ist die Fähigkeit, einen Tarifvertrag (TV) als Vertragspartei abzuschließen. Sie steht nur Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen und einzelnen Arbeitgebern (Tarifpartnern) zu.
Tariffähigkeit ist die Fähigkeit, einen Tarifvertrag (TV) als Vertragspartei abzuschließen. Sie steht nur Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen und einzelnen Arbeitgebern (Tarifpartnern) zu.