Arbeitslohn i.S.d. Einkommensteuergesetz (EStG) sind Geld und Sachbezüge (vgl. § 8 Abs. 1 EStG), die im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) zufließen. Die Zulässigkeit des Sachbezuges wird durch § 107 Abs. 2 für das Arbeitsrecht als Lohnersatz beschränkt.