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Nebentätigkeit

Nebentätigkeit ist eine Tätigkeit, die neben dem Hauptberuf ausgeübt wird. Im Beamtenrecht und im öffentlichen Dienstrecht für Angestellte und Arbeiter kann sie in der Ausübung eines Nebenamts oder einer Nebenbeschäftigung bestehen. Für die Nebentätigkeit gelten besondere Vorschriften. So ist sie im öffentlichen Dienst grundsätzlich anzeige- und genehmigungspflichtig.

Im allgemeinen Arbeitsrecht gilt grundsätzlich die Verpflichtung zur Anzeige beim Arbeitgeber. Die Nebentätigkeit muss auch grundsätzlich genehmigt werden, wenn dadurch keine Kollision inhaltlicher oder zeitlicher Art mit der Haupttätigkeit eintritt. Im öffentlichen Dienstrecht unterliegt die Versagung oder der Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit gemäß den §§ 75, Abs. 1 Nr. 7, 76 Abs. 1 Nr. 7 BPersVG der Mitbestimmung durch den Personalrat.