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Minderleistungsklausel
Die Regelung, wonach bei der Bemessung des Arbeitsentgelts schwerbehinderter Menschen Leistungen aus Renten und vergleichbaren Leistungen, die infolge der Behinderung bezogen werden, nicht angerechnet werden dürfen (vgl. § 123 SGB IX), findet im Ergebnis durch sog. Minderleistungsklauseln in Tarifverträgen eine Grenze. Die Vereinbarung, dass bei verringerter Leistungsfähigkeit eine Lohnminderung erfolgen kann, ist zulässig.