Leitende Angestellte
Leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs. 3 und 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind keine Arbeitnehmer i.S.d. BetrVG und unterliegen somit nicht der Beteiligung durch den Betriebsrat. Sie sind weder wahlberechtigt noch wählbar. Leitende Angestellte wählen gem. den Vorschriften des Sprecherausschussgesetzes.