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Bewerbungskosten

Die Kosten für die Zusammenstellung der Bewerbungsmappe, d.h. für Fotos, Bescheinigungen, Porto, usw. trägt grds. der Bewerber, es sei denn, es handelt sich um ungewöhnliche Unterlagen, wofür erhebliche Kosten anfallen (z.B. psychologisches Eignungsgutachten). Der Arbeitgeber muss die Bewerbungsunterlagen sorgfältig aufbewahren und nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens auf seine Kosten zurücksenden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Bewerbung auf seine Initiative zurückgeht, wenn er also z.B. ein Zeitungsinserat geschaltet hat.

Anders ist es bei einer Bewerbung, die auf Veranlassung des Bewerbers zurückgeht („Initiativbewerbung“). Da dem Arbeitgeber hier unaufgefordert Unterlagen übersandt werden, trifft ihn insofern keine Verpflichtung im v.g. Sinne. Bei Initiativbewerbungen sollte daher ein ausreichend frankierter Freiumschlag für die Rücksendung beigefügt werden.

Die Kosten für das Vorstellungsgespräch trägt der Arbeitgeber, wenn er den Bewerber hierzu eingeladen hat. Zu ersetzen sind dann alle Aufwendungen, die nach den Umständen erforderlich waren. Etwas hiervon Abweichendes gilt nur bei einer entsprechenden Vereinbarung.

Zu den zu erstattenden Aufwendungen gehören vor allem die Fahrtkosten, bei Anreise mit dem Pkw ist dies die steuerliche Pauschale i.H.v. derzeit 0,30 €/km. Flugkosten sind in der Regel nur nach vorheriger Absprache zu erstatten. Der Arbeitgeber hat auch die Kosten für eine Übernachtung tragen, wenn dem Bewerber aufgrund der großen Entfernung zwischen Wohnort und Ort des Vorstellungsgesprächs eine An- und Abreise an einem Tag nicht zugemutet werden kann, und wenn dem Arbeitgeber die große Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Ort des Vorstellungsgesprächs bekannt ist. Das ist in der Regel bereits aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlich und daher unproblematisch.

Unterschiedliche Meinungen gibt es darüber, ob der Bewerber auch seinen Zeitaufwand für das Vorstellungsgespräch ersetzt verlangen kann, etwa in Form des Verdienstausfalls, den er aufgrund der Anreise zum Vorstellungsgespräch erlitten hat.