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Arbeitsgericht
Arbeitsgerichte sind u.a. zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die häufigste Verfahrensart ist das Urteilsverfahren, die meisten Klagen sind die Bestandsstreitigkeiten wie der Kündigungsschutzprozess. Auch Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Unternehmen werden vor den Arbeitsgerichten im Beschlussverfahren ausgetragen. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen Personalrat und Dienststellenleitung sind dagegen die Verwaltungsgerichte zuständig. Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist in § 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) geregelt. Es gibt ca. 170 örtliche Arbeitsgerichte (1. Instanz), 19 Landesarbeitsgerichte (2. Instanz) und als oberstes Gericht das Bundesarbeitsgericht.