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Arbeitgeberberatung zu Pauschalpreisen

Durch den (intensiven) täglichen Kontakt zu ihren Mitarbeitern werden Arbeitgeber ständig mit arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert. Wenn sie keine eigene Rechtsabteilung haben, die schnell Klarheit schaffen könnte, besteht damit permanent die Gefahr, sich falsch zu verhalten, was im Ergebnis teuer werden kann. Selbst wenn sich Arbeitgeber dessen bewusst sind, scheuen sie oft die Hinzuziehung eines Anwaltes/einer Anwältin, weil sie Angst haben, für die Beantwortung von Einzelfragen gegebenenfalls ein hohes Honorar zahlen zu müssen.

Deshalb bieten wir Arbeitgebern den Abschluss eines Beratungsvertrages an. Die Einzelheiten sind frei verhandelbar, in der Regel sehen sie jedoch vor, dass der Arbeitgeber beliebig oft telefonisch um Rechtsrat nachsuchen kann und hierfür ein monatliches, im Voraus zu zahlendes Pauschalhonorar entrichtet. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende beidseitig ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Schicken Sie uns eine Mail oder rufen Sie an unter 0221-99 22 566, wir machen Ihnen ein Angebot!





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