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Nachweisgesetz

Durch das Nachweisgesetz soll dem Arbeitnehmer, sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, der Nachweis bei streitigen Fragen aus dem Arbeitsverhältnis erleichtert werden. Deswegen verlangt § 2 Nachweisgesetz (NachwG), dass der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen muss. Dabei wird durch § 4 NachwG der Begriff der wesentlichen Arbeitsbedingungen näher definiert.

Kommt der Arbeitgeber der Pflicht, zumindest die Grundarbeitsbedingungen schriftlich zu fixieren, nicht nach, so hilft dies im Streitfall dem Arbeitnehmer. Denn der Verstoß gegen § 2 NachwG führt dazu, dass dem Arbeitnehmer die Beweisführung im Prozess erleichtert wird (z.B. für die Behauptung, ein bestimmtes Gehalt sei vereinbart worden). Die Verpflichtung aus § 2 NachwG sollte der Arbeitgeber daher nicht unterschätzen.

(siehe zum Ganzen auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18.01.2010, Aktenzeichen: 5 SaGa 23/09, der allerdings ein Eilverfahren zugrunde lag.)