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Meldepflicht

Sofort nach Erhalt einer Kündigung oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages muss der betroffene Arbeitnehmer sich bei der Arbeitsagentur melden. Die Rechtslage zur Meldepflicht ist unklar. Umstritten ist bereits, ob die gesetzliche Regelung überhaupt wirksam ist und ob der Arbeitnehmer sich darauf berufen kann, sein Arbeitgeber habe ihn auf die Meldepflicht nicht hingewiesen. Hierzu ist der Arbeitgeber nämlich verpflichtet. Welche Folgen eine unterlassene Unterrichtung hat, ist derzeit ebenfalls nicht eindeutig geklärt.