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Grundsicherung

s. a. ALG II

Im Zug der sog. „Hartz-Reformen“ wurde im SGB II eine neue Form der Grundsicherung für Arbeitssuchende normiert. Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige, hilfebedürftige Arbeitslose, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Die dabei erfolgten Geldleistungen werden auch als „ALG II“ bezeichnet. Zuständig für die Abwicklung sind die Arbeitsgemeinschaften (ARGE).