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Rationalisierung

Arbeitgeber können im Rahmen ihrer unternehmerischen Freiheit Maßnahmen zur Umstrukturierung und Rationalisierung von Betriebsabläufen treffen. In der Regel hat dies betriebsbedingte Kündigungen zur Folge. Ob die Maßnahmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht Sinn machen, ist unerheblich und unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle. Entscheidend ist allein, ob durch die Umstrukturierungsmaßnahmen der Bedarf an Arbeitskräften im Betrieb entfällt bzw. nur noch in geringerem Umfang besteht. Dies hat der kündigende Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess darzulegen und zu beweisen.