Neuregelungen im Arbeitsrecht im August 2016

  • Seit dem 01.08.2016 können gering qualifizierte Beschäftigte eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es zudem Zuschüsse bei Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit. Die Regelung ist bis zum 31.12.2020 befristet.

 

  • Zum 01.08.2016 ist der Mindestlohn im Elektrohandwerk von 9,35 € auf 9,85 € Ost und von 10,10 € auf 10,35 € West gestiegen. Im nächsten Jahr wird es eine weitere Steigerung geben auf 10,40 € (Ost mit Berlin) und 10,65 € West. Ab dem 01.01.2018 gilt dann für alle Arbeitnehmer im Elektrohandwerk ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 10,95 €.

 

Quelle: Bundesregierung online

 

Über den Autor

Arnd Potratz

Rechtsanwalt Potratz ist ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Hauptsitz der Rechtsanwaltskanzlei ist Köln. Rechtsanwalt Potratz und seine Mitarbeiter helfen bundesweit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und HR-Abteilungen in allen Fragen des Arbeitsrechts. https://www.ra-potratz.de

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