Im Mediapark 8 (Kölnturm)
50670 Köln
✆ 0221 - 99 22 566
✉ kanzlei@ra-potratz.de
Neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 01.01.2016
Bis zum 31.12.2015 wird die AU- Bescheinigung nur bis zum Ablauf der gesetzlichen Entgeltfortzahlung, d.h. maximal sechs Wochen, benutzt. Die darüber hinausgehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers wurde bisher auf dem sog. Auszahlschein der Krankenkasse bescheinigt, woraufhin das Krankengeld an den Arbeitnehmer geleistet wurde. In der Vergangenheit kam es hierbei ab und an zu Problemen, wenn dem kranken Arbeitnehmer ein neuer Auszahlschein der Krankenkasse nicht vorlag. Dies konnte sogar zum Verlust des Krankengeldanspruchs führen.
Ab 2016 ist diese Gefahr gebannt, insbesondere dadurch, dass der Vordruck der AU- Bescheinigung auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung benutzt wird. Es wurden weitere Angaben in das Formular aufgenommen, so dass die Krankenkasse eigene Auszahlscheine nicht mehr benötigt. Ab 01.01.2016 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nunmehr bei jedem Arzt vorrätig. Er kann damit die Bescheinigung ausstellen, ohne auf einen Vordruck der Krankenkasse angewiesen zu sein. Für den Arbeitgeber ist dabei von Vorteil, dass er während des Krankengeldbezuges seines Mitarbeiters regelmäßige Informationen über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit erhält, was bisher nicht der Fall war. Selbstverständlich werden aber auch weiterhin auf der Ausfertigung für den Arbeitgeber keine Diagnosen aufgeführt sein. Auch wird in den neuen Vordruck aufgenommen, wann der erkrankte Arbeitnehmer wieder zum Arzt gehen muss, um die Bescheinigung und Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit zu gewährleisten. Hierdurch sollen Probleme mit dem Krankengeldbezug vermieden werden.