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Zeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zwischenzeugnis (Voraussetzung: berechtigtes Interesse) und nach seiner Beendigung Anspruch auf Erteilung eines (End-) Zeugnisses. Es wird hierbei unterschieden zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Zeugnis. Das einfache bezieht sich lediglich auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, während sich das qualifizierte auch auf Leistung und Führung des Arbeitnehmers erstreckt. Das qualifizierte Zeugnis muss ausdrücklich verlangt werden.

Grundsätzlich ist das Zeugnis schriftlich zu erteilen. Vor allem muss der Arbeitgeber es auf seinem Geschäftspapier erstellen. Hierbei darf er keine sog. Geheimzeichen und doppelsinnigen Ausdrucksweisen verwenden. Zwischenzeitlich haben sich anerkannte Formulierungen herausgebildet, die auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprechen (dazu unten mehr).

Zu bedenken ist, dass auch Auslassungen negative Rückschlüsse beim Leser erzeugen können. Drückt der Arbeitgeber am Ende des Zeugnisses sein Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers aus, so ist dies zweifelsohne positiv zu werten. Das Fehlen der Bedauernsformel kann hingegen zu negativen Rückschlüssen führen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat zwischenzeitlich festgestellt, der Arbeitnehmer habe keinen Anspruch auf v.g. Bedauerns- und auch nicht auf eine Dankensformel etc. („…Wir danken dem Arbeitnehmer für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute…“).

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis könnte wie folgt aussehen:

  • Überschrift: Zeugnis bzw. Zwischenzeugnis
  • Einleitung: Personalien und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Tätigkeitsbeschreibung: Arbeitsplatz, Position und Kompetenzen des Mitarbeiters

 

  • Leistungsbeurteilung:
    • Sehr gut: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
    • Gut: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufrie-denheit erledigt.
    • Befriedigend: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
    • Ausreichend: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.

 

  • Verhaltensbeurteilung:
    • Sehr gut: Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets vorbildlich.
    • Gut: Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war vorbildlich.
    • Befriedigend: Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut.
    • Ausreichend: Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern gab zu Beans-tandungen keinen Anlass.

 

  • Schlusssatz:
    • Sehr gut: Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden sehr und bedanken uns für seine/ihre stets sehr guten Leistungen.
    • Gut: Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden und bedanken uns bei ihm/ihr für seine/ihre sehr guten Leistungen.
    • Befriedigend: Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden und bedanken uns bei ihm/ihr für sei-ne/ihre guten Leistungen.
    • Ausreichend: Wir danken ihm/ihr für die Mitarbeit.





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