Fachkanzlei für Arbeitsrecht - Köln
Inhaber: Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arnd Potratz
Arnd Potratz
Im Mediapark 8 (Kölnturm)
50670 Köln
✆ 0221 - 99 22 566
✉ kanzlei@ra-potratz.de
Nachträgliches Wettbewerbsverbot
Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses existiert ein absolutes Wettbewerbsverbot. Gem. § 110 Gewerbeordnung (GewO) können Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter den Voraussetzungen der §§ 74 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) ein wirksames Wettbewerbsverbot vereinbaren.