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Personalakte

Personalakte ist jede Sammlung von Unterlagen, die sich auf die Person des Arbeitnehmers bezieht, unabhängig von deren Form, Material sowie der Stelle, an der die Sammlung geführt wird. Gem. § 83 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Arbeitnehmer jederzeit das Recht seine Akte einzusehen, und weiterhin das Recht, Erklärungen zum Inhalt der Akte schriftlich beizufügen. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.





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