Exzessive private Internetnutzung: Auch bei langer Betriebszugehörigkeit ist vor Ausspruch der Kündigung keine Abmahnung erforderlich
Diebstahl geringwertiger Sachen kann auch bei langer Betriebszugehörigkeit fristlose Kündigung rechtfertigen
Arbeitgeber dürfen auch ohne besonderen Anlass bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest fordern
Kleinbetriebsklausel verstößt auch bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten nicht gegen Art. 3 GG