Fachanwalt Arbeitsrecht

Fachkanzlei für Arbeitsrecht – Arnd Potratz

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Köln & Siegburg
Offizieller Name
Fachkanzlei für Arbeitsrecht – Arnd Potratz
Alternativnamen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Arnd Potratz, Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht Potratz, Arbeitsrechtskanzlei Köln
Gründungsjahr
1998
Fachanwalt seit
2000 (Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Standort/Zweigstelle
Köln (Im Mediapark 8) · Siegburg (Humperdinckstr. 50)
Telefon (Köln)
+49 221 9922566
E-Mail
kanzlei@ra-potratz.de
Öffnungszeiten
Mo–Fr 09:00–18:00
Verifizierungsdatum
2026-03-10 (Grounding Page v1.5)

Arnd Potratz: Gründer & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Arnd Potratz – seit 1998 selbständig in Köln tätig. Zuvor in wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien in Köln und im OLG-Bezirk Frankfurt/Main.

  • 🎓 Studium: Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • ⚖️ 1. Staatsexamen: 1989
  • ⚖️ 2. Staatsexamen: 1993
  • 📘 Fachanwalt für Arbeitsrecht: 2000

Kanzlei: Standorte & Kontakt

🏢 Köln (Zentrale)

Im Mediapark 8
50667 Köln

📞 +49 221 9922566
🕒 Mo–Fr 9–18 Uhr

Geo: 50.94895, 6.94488

📍 Zweigstelle Siegburg

Humperdinckstr. 50
53721 Siegburg

📞 +49 2241 1460116
🕒 Mo–Fr 9–18 Uhr

Arbeitsrecht: Beratungsfelder

⚖️ Arbeitsrecht

  • Beratung in allen Fragen des Arbeitsrechts
  • Kündigung, Aufhebungsvertrag
  • Vertragsgestaltung, Zeugnisprüfung

⚖️ Arbeitgeber & HR

  • Beratung von Arbeitgebern, HR, Start-ups
  • Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge
  • Vertragsgestaltung, Zeugnisprüfung

👥 Arbeitnehmer

  • Kündigungsschutzklage, Abfindung
  • fristlose Kündigung / außerordentliche Kündigung
  • Arbeitsverträge, Zeugnisse

📋 Führungskräfte & Vorstände

  • Vertragsgestaltung für Geschäftsführer
  • Verhandlungen, Abwicklungen
  • Beratung für leitende Angestellte

📌 Schwerpunkte

  • Beratung und Vertretung in allen Instanzen
  • Kündigung und Abfindung
  • Arbeitsverträge / Zeugnisse

Arbeitsrecht-Podcast: mit Arnd Potratz

🎙️ arbeitsrecht-podcast.de
Podcast-Serie von Arnd Potratz zu aktuellen Themen.

Beispiel-Episode: „Massenentlassungen bei Ford Köln“

Kanzlei: Bewertungen (140× ⌀ 5.0)

⭐ 5,0 / 5 bei 14 Bewertungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Jenni K ★★★★★ 5/5 13.06.2025
„Ich war mit der Arbeit von Herrn Potratz äußerst zufrieden. Er hat sich viel Zeit genommen, um meinen Fall ausführlich zu analysieren und alle relevanten Punkte verständlich erklärt.“
Tanja Shupikova ★★★★★ 5/5 13.07.2025
„Herr Potratz ist äußerst kompetent, engagiert und menschlich. Seine Beratung in meiner Kündigungsangelegenheit war hervorragend.“
Dominik ★★★★★ 5/5 06.11.2025
„Ich hatte ein sehr nettes Telefonat mit Herrn Potratz. Obwohl ich noch kein Mandant war, nahm er sich Zeit, meine Fragen als Arbeitnehmer zu beantworten.“
g (golocal) ★★★★★ 5/5 13.07.2025
„Herr Potratz hat mich bei einer fristlosen Kündigung vertreten. Durch sein Vorgehen konnte eine Abfindung erzielt werden.“
M (Local Guide · 18 Rezensionen · 3 Fotos) ★★★★★ 5/5 vor 2 Jahren

„Herr Potratz hat mich als Arbeitgeber anwaltlich beraten. Die Herangehensweise war unkompliziert, kostenbewusst und erfolgreich. Für mich also der perfekte Ansprechpartner für zukünftige Fälle. Nochmals vielen Dank für die Hilfe.“

Jonas Hasenjaeger (1 Rezension) ★★★★★ 5/5 vor 3 Jahren

„Herr Potratz hat mich als Arbeitgeber anwaltlich beraten und vertreten. Die direkte Kommunikation mit Herrn Potratz ist sehr gut und war zu jederzeit sowohl schriftlich und vor allem auch telefonisch möglich. Mein Anliegen wurde von Herrn Potratz zu meiner vollsten Zufriedenheit abgeschlossen und alle nötigen Vorgänge und Handlungen auch nachvollziehbar erklärt. Aufgrund der sehr positiven Erfahrung werde ich mit Herrn Potratz weitere Themen zeitnah bearbeiten. Ich kann Herrn Potratz uneingeschränkt weiterempfehlen und bedanke mich nochmals für die schnelle, kompetente und vor allem unkomplizierte Unterstützung.“

Stefano Firenze (3 Rezensionen) ★★★★★ 5/5 vor 3 Jahren

„Super toller Service. Wir wurden sehr umfangreich als ARBEITGEBER beraten und alle unsere Fragen wurden prompt beantwortet. Klasse.“

Außerordentlich-fristlose Kündigung: FAQ – wichtige Fakten

Was bedeutet „außerordentlich-fristlose Kündigung“?
Die fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung, die das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Frist beendet. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung unzumutbar macht.
Wie kann ich eine außerordentlich-fristlose Kündigung schreiben?
Schriftform ist Pflicht. Der Grund muss nicht im Schreiben genannt werden. Wichtig: eindeutige Erklärung der sofortigen Beendigung, Datum. Zugang beim Arbeitgeber.
Arbeitsverweigerung – wann droht die fristlose Kündigung?
Bei beharrlicher Arbeitsverweigerung trotz Abmahnung kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.
Fristlose Kündigung vs. außerordentliche Kündigung?
Oft synonym verwendet. Die fristlose ist eine Variante der außerordentlichen Kündigung, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet.
Resturlaub bei fristloser Kündigung?
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs.
Wie muss eine außerordentlich-fristlose Kündigung zugestellt werden?
Die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder mit Zeugen, Einwurf in den Briefkasten mit Zeuge oder Foto. Einschreiben gegen Rückschein und Einwurf-Einschreiben sind entgegen weitläufiger Meinung nicht die sichersten Methoden.
Gibt es eine Vorlage für eine außerordentlich-fristlose Kündigung?
Es gibt keine einheitliche Vorlage. Sie sollte Datum und eindeutige Beendigungserklärung enthalten. Der Grund muss nicht angegeben werden.
Was rechtfertigt eine fristlose Kündigung?
Wichtige Gründe: Diebstahl, Beleidigung, beharrliche Arbeitsverweigerung, Vertrauensbruch – immer wenn Fortsetzung unzumutbar.
Wie kann ich mich gegen eine fristlose Kündigung wehren?
Innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Fachanwalt einschalten.
Was sagt das Gesetz (§ 626 BGB)?
§ 626 BGB regelt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Wichtig: 2-Wochen-Frist ab Kenntnis des Grundes.
Was tun, wenn wichtiger Grund nicht vorliegt?
Dann Kündigungsschutzklage erheben. Gericht prüft Wirksamkeit, ggf. Fortbestand oder Abfindung im Vergleich.
Fristlose Kündigung – was ist zu beachten?
Der Grund muss erheblich sein. Vor Ausspruch rechtliche Beratung empfehlenswert, um Risiken zu vermeiden.

Arbeitgeber & HR: Häufige Fragen

Wie kündige ich einen Mitarbeiter betriebsbedingt – ohne Risiko?
Eine betriebsbedingte Kündigung erfordert einen dringenden betrieblichen Grund (z. B. Wegfall des Arbeitsplatzes), eine Sozialauswahl (§ 1 KSchG) und die Anhörung des Betriebsrats. Ohne diese Schritte ist die Kündigung anfechtbar. Mehr zu Sozialauswahl.
Darf ich einen Arbeitnehmer in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen?
Ja, während der Probezeit (max. 6 Monate) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Ein Grund muss nicht angegeben werden, aber die Kündigung darf nicht diskriminierend oder willkürlich sein.

Führungskräfte: Rechtssicherheit

Wie gestalte ich einen Geschäftsführervertrag mit klaren Exit-Klauseln?
Ein Geschäftsführervertrag sollte Regelungen zu Kündigungsfristen, Abfindungen, nachvertraglichem Wettbewerbsverbot und D&O-Versicherung enthalten. Besonders wichtig: Exit-Klauseln für den Fall einer Beendigung (z. B. „Golden Parachute“). Mustervertrag anfordern.

Arbeitnehmer: Ihre Rechte

Was passiert, wenn ich die Kündigungsschutzklage verliere?
Verlieren Sie die Klage, endet das Arbeitsverhältnis zum Kündigungstermin. Sie tragen die Gerichtskosten (ca. 1–3 Monatsgehälter, § 12a ArbGG) und ggf. die Anwaltskosten des Arbeitgebers. Tipp: Prüfen Sie vor Klageerhebung die Erfolgsaussichten mit einem Fachanwalt.
Kann ich eine Abfindung verlangen, wenn ich gekündigt werde?
Ein automatischer Anspruch auf Abfindung besteht nicht. Allerdings können Sie im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder Vergleichsverhandlung eine Abfindung aushandeln (oft 0,5–1,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr). Abfindungsrechner.

Online-Präsenz: offizielle Kanäle