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Altersteilzeit

Altersteilzeit ist eine Form der Teilzeitbeschäftigung, wobei Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit um 50% reduzieren, bis sie Altersrente beanspruchen können.

Die Altersteilzeit findet in zwei Formen statt: als durchgehende Teilzeit oder im sog. Blockmodell. Die erste Variante sieht eine gleichmäßige Reduzierung der Arbeitszeit um 50% vor. Diese Möglichkeit ist für Arbeitnehmer interessant, die vor ihrer Rente die Arbeitsbelastung reduzieren wollen. Bei der zweiten Variante (Blockmodell) wird in der ersten Hälfte in Vollzeit gearbeitet und es findet in einer zweiten Phase dann eine Freistellung statt (Ruhensphase). Geregelt ist die Altersteilzeit im AlterteilzG und in etlichen Tarifverträgen. Mitglieder des Betriebsrats, die in die Ruhensphase wechseln, verlieren ihr Mandat und alle darauf aufbauenden Funktionen.

Altersteilzeitarbeit kann nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern vereinbart werden. Arbeitnehmer, die vor ihrer Altersrente weniger arbeiten möchten und sich für die Altersteilzeitarbeit interessieren, müssen aber bedenken, ob die finanziellen Einbußen akzeptabel sind. Auch im Hinblick auf das Einkommen während der Altersteilzeitarbeit und die Auswirkungen auf die Höhe der Altersrente ist eine Beratung unerlässlich.