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Tarifvertrag

s. a. Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen

Der Tarifvertrag (TV) ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber(-verband). Er regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält Rechtsnormen, welche den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können. Er kann Verbands- oder Unternehmens-, Mantel- oder Lohntarifvertrag sein. Durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung kann er über die vertragschließenden Parteien hinaus erstreckt werden. Hinsichtlich der Normen zur Regelung der Arbeitsbedingungen wirkt er als sog. Vertrag zu Gunsten Dritter auf die tarifgebundenen Arbeitnehmer mit normativer (gesetzlicher) Kraft.