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Gratifikation

s. a. Dreizehntes Monatsgehalt

Die Gratifikation ist eine Sonderzuwendung, die der Arbeitgeber aus bestimmten Anlässen (Weihnachten, Urlaub, Geschäfts- oder Dienstjubiläum) gewährt. Sie kann als Dank für geleistete Dienste und als Ansporn für die weitere Zusammenarbeit, aber auch in Abhängigkeit von zu erbringenden Gegenleistungen freiwillig oder auf Basis vertraglicher Vereinbarungen geleistet werden. Danach entscheidet sich auch, ob ein Anspruch besteht, ob Kürzungen bei Nichtanwesenheit im Betrieb möglich sind oder ob Rückzahlungsverpflichtungen bestehen (s. zu dem Thema auch den Aufsatz von Rechtsanwalt Potratz „Gratifikation – Begriff, Anspruch und Rückzahlungsvoraussetzungen“ unter www.foerderland.de).